COVID-19 – Meldung zur Möglichkeit der Produktion von Händedesinfektionsmitteln für systemkritische Dienste

Leider haben sich seit Kurzem die negativen Nachrichten bezüglich COVID-19 überschlagen. Dies kann eine internationale Störung des Gleichgewichts zur Folge haben und über kurz oder lang zu möglichen Lieferketteninstabilitäten führen.
Am 04.03.2020 wurde das Inverkehrbringen 2-Propanol-haltiger Desinfektionsmittel durch Apotheken und die Industrie seitens der Bundesstelle für Chemikalien freigegeben, siehe Allgemeinverfügung zur Zulassung 2-Propanol-haltiger Biozidprodukte.

Wir melden hiermit, zum Zweck der Aufrechterhaltung von reibungslosen Abläufen innerhalb des Verwaltungs- bzw. Gesundheitssektors, Sie im Bedarfsfall bei der Produktion von Händedesinfektionsmitteln (WHO-recommended Handrub Formulations) unterstützen zu können.

Sollten Sie Bedarf haben bzw. planen, bitten wir Sie, Ihre Anfrage an folgende Mailadresse zu richten: info@klg-group.com

Wir möchten Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass unsere Lieferzeit / Meldung zur Abholbereitschaft aufgrund von Rohstoffkontingentierungen und vorbehaltlich der rechtzeitigen Eigenbelieferung in der aktuellen Situation nicht spezifiziert werden kann.
Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass wir ausschließlich Bedarfsanzeigen bearbeiten können, die 1.000 kg nicht unterschreiten.

Wir bitten um Verständnis, dass Handdesinfektionsmittel ausschließlich an systemkritische Dienste zur Eigenverwendung geliefert werden können.

Hauthygienemittel für die Privatwirtschaft

Kosmetikverordnungskonforme Hauthygienemittel (gebrauchsfertige, alkoholbasierte Hautreinigungspräparate) zur Reinigung und Pflege können für Unternehmen aus dem privatwirtschaftlichen Sektor produziert werden. 

Sollten Sie Bedarf haben bzw. planen, bitten wir Sie, Ihre Anfrage an folgende Mailadresse zu richten: info@klg-group.com

Wir möchten Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass unsere Lieferzeit / Meldung zur Abholbereitschaft aufgrund von Rohstoffkontingentierungen und vorbehaltlich der rechtzeitigen Eigenbelieferung in der aktuellen Situation nicht spezifiziert werden kann.
Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass wir ausschließlich Bedarfsanzeigen bearbeiten können, die 1.000 kg nicht unterschreiten.